Eine der Hürden, die zwischen dem Führerschein-Anwärter und der Fahrerlaubnis liegen, ist der Sehtest beim Augenoptiker – viele Menschen haben Angst vorm Führerschein-Sehtest. Spätestens bei der Anmeldung zur Fahrprüfung lässt sich der Gang zum Optiker oder Augenarzt nicht mehr vermeiden, unter Umständen muss die Bescheinigung sogar bereits zur ersten Fahrstunde vorliegen.
Kurzsichtigkeit oder Weitsichtigkeit sind die am häufigsten auftretenden Sehschwächen und gehen oft mit einem leichten Astigmatismus (Hornhautverkrümmung) einher. Weitsichtigkeit macht sich eher in jüngeren Jahren (d.h. vor der Pubertät) bemerkbar, während Kurzsichtigkeit oft erst durch den Führerschein-Sehtest erkannt wird.
Der Test der Sehschärfe (Visus) ist für alle Führerscheinklassen A, B, C, D, T (Motorrad, PKW, LKW, Bus, Taxi) Pflicht.
Beim Führerschein-Sehtest wird ein standardisierter Sehtest mit Landoltringen angewendet. Dabei handelt es sich um nach unten hin kleiner werdende Reihen von Kreisen mit Öffnungen, deren Positionen erkannt und bestimmt werden müssen. Der Vorgang dauert ca. 10 Minuten und ist absolut schmerzlos.
Farbsichtigkeit, Gesichtsfeld, räumliches Sehen, Augenbeweglichkeit, Dämmerungssehen und Blendungsempfindlichkeit werden nur für die Klassen C, D und T (LKW, Bus und Taxi) überprüft – sie müssen in jedem Fall ein augenärztliches Gutachten bei der Führerscheinstelle einreichen.
Der Visus muss auf jedem Auge (mit oder ohne Sehhilfe) mindestens 0,7 bzw. 70 % betragen, andernfalls muss auch hier ein augenärztliches Gutachten bestätigen, dass die Minderung deines Sehvermögens durch eine Sehhilfe ausgeglichen werden kann.
Wichtig: Bringe unbedingt einen gültigen Personalausweis oder Pass mit. Wer trotz bekannter Sehschwäche im Alltag auf eine Sehhilfe verzichtet, darf seine Brille oder Kontaktlinsen beim Sehtest auf gar keinen Fall zu Hause lassen.